JVA: Beschränkungen durch das Coronavirus

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

ab dem 02.06.2020 können wieder Besuche im kleinen Rahmen zu den bekannten Zeiten stattfinden.
Hierzu möchten wir Sie auf folgende Verhaltensregeln hinweisen:

  1. Der Besuch wird vorläufig auf zwei Personen je Besuch beschränkt. Kinder von Gefangenen können als weitere Besuchspersonen zugelassen werden. 
  2. Bitte vereinbaren Sie Ihren Besuchstermin persönlich. Sie werden bei der Vereinbarung nach Ihrem Namen und Ihre Erreichbarkeit (für eventuell kurzfristige Änderungen) befragt. 
  3. Um möglichst allen Gefangenen Besuchstermine zu ermöglichen, kann jede/r Besucher/in nur einen Besuchstermin pro Gefangenen vereinbaren. Sie haben wie immer die Möglichkeit, nach ihrem Besuch einen Folgebesuchstermin zu vereinbaren. Die Terminierung erfolgt ausschließlich telefonisch. 
  4. Während des gesamten Besuchs – einschließlich Begrüßung und Verabschiedung – besteht ein absolutes körperliches Kontaktverbot zwischen Besucher/in und Gefangenen. 
  5. Während des gesamten Aufenthalts in der Anstalt haben Sie entsprechend der geltenden Verordnungen mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, welche Sie selbstständig mitzubringen haben. 
  6. Aufgrund der begrenzten Besuchskapazitäten, bitten wir Sie, Besuchstermine, welche Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig zu stornieren oder umbuchen zu lassen
  7. Schützen sie sich und Ihre Mitmenschen! Bitte beachten sie die aktuell geltenden Hygienevorgaben und Abstandsregeln. Bitte nutzen Sie die aushängenden Desinfektionsmittelspender.
    Bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich nicht wohl fühlen, insbesondere bei Erkältungssymptomen oder bei Verlust Ihres Geruchs-/Geschmackssinns. Wir finden einen neuen Termin. 
  8. Die übrigen Besuchsregelungen bleiben unberührt. Bei Einlass müssen Sie auch weiterhin mit Kontrollen rechnen. Bei Nichtbeachtung der o. g. Punkte oder Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns auch weiterhin vor, einzelne Besucher nicht einzulassen oder den Besuch abzubrechen. 

Alle Maßnahmen dienen dem Schutz der Jugendlichen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hiesigen Einrichtung und werden in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen. Sie dienen weitestgehend der Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Der Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf

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