Der Bund hat der Stadt FFP 2 (KN 95) Masken zur Verfügung gestellt, die unbürokratisch bedürftigen Menschen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Stadt wird einen Großteil der Masken über Beratungsstellen, Werkstätten, Einrichtungen und Institutionen, die Kontakt zu den bedürftigen Bürgern haben, verteilen.
Für Menschen, die Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten, besteht, sofern sie noch keine Masken über die Krankenkassen oder aus Einrichtungen erhalten haben, die Möglichkeit, diese direkt von Sozialamt der Stadt zu erhalten.
Um unnötige Kontakte zu vermeiden, geschieht die Versendung der Masken auf Antrag ausschließlich auf dem Postweg.
Die Beantragung der nötigen Masken kann auf drei Wegen erfolgen:
· Per Mail an maskenstadt[at]wuppertal[punkt]de
· Schriftlich an die Stadt Wuppertal, Sozialamt, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal
· Durch Einwurf eines Antrags in den Hausbriefkasten an der Friedrich-Engels-Allee 76.
Eine Ausgabe vor Ort kann nicht erfolgen.
Quelle: Stadt Wuppertal
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