Spendenaufruf des Ronsdorfer Verschönerungsvereins zur Vorbereitung und Durchführung einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L419:
„Gemäß unserer Satzung haben wir uns zum Ziel gesetzt, der Bevölkerung in der Nähe der Großstadt ein gepflegtes und unantastbares Erholungsgebiet zu erhalten. Der Vorstand ist mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln diesem Zweck verpflichtet. Er hat insbesondere eine nachteilige Veränderung der Größe oder der Funktion des vereinseigenen Waldgeländes zu verhindern.
Bereits seit der Vorplanung, Mitte der 2.000er Jahre, haben wir uns soweit möglich, konstruktiv an der Planung zum Ausbau der L419 beteiligt. Bei der Prüfung der Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2017 mussten wir leider feststellen, dass unsere Belange und aufgezeigten Alternativen nicht berücksichtigt wurden. Auch unsere Einwände bei den Offenlegungen der Planfeststellungsunterlagen sowie beim Erörterungstermin fanden kein Gehör. Nun haben wir von der Bezirksregierung Düsseldorf, erfahren, dass das Planfeststellungsverfahren in die sogenannte „Beschlussfassung“ übergeht. Es wird also in absehbarer Zeit der Planfeststellungsbeschluss „Zum Ausbau der L419 (Parkstraße) von Lichtscheid bis Erbschlö“ erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschlusses wird das Baurecht für einen Straßenausbau erteilt, der zu einem Großteil die Erholungs- und Biotopfunktion der Ronsdorfer Anlagen vernichtet und darüber hinaus die Lebensqualität im Wuppertaler Süden vermindert.
Als letzte Möglichkeit bleibt uns nun nur noch der Klageweg. Zur Vorbereitung und Durchführung der Klage benötigen wir 50.000 €, die wir ohne Ihre Unterstützung nicht aufbringen können. Bitte tragen Sie mit einer Spende auf das eigens hierfür eingerichtete Konto dazu bei, die angestrebte Klage zu ermöglichen:
Ronsdorfer Verschönerungsverein
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE71 3305 0000 0075 7064 32
Stichwort: Klage L419
Bitte geben Sie für eine eventuelle Rückerstattung auch Ihre Adresse an
Wir versichern, dass die Spendengelder ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Klage verwendet werden. Sofern keine Klage erfolgt, oder am Ende des Verfahrens Gelder übrigbleiben, werden wir diese anteilig zurückerstatten. Ebenso versichern wir, dass wir keine anderweitigen Vereinsgelder für die Klage verwenden werden.“
Quelle und weitere Informationen: www.ronsdorfer-verschoenerungsverein.de/verein/situation-l419/
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